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Hier finden Sie Informationen rund um das Schleswig-Holsteinische Versorgungswerk für Rechtsanwälte (RVSH).

 

Kontakt

Gottorfstraße 13a
24837 Schleswig
Tel.: 0 46 21 / 3 01 57-0
Fax: 0 46 21 / 3 01 57-29
E-Mail: info@rv-sh.de
 

 

Unsere Telefonzentrale erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

 

  

 

 

  

Ansprechpartner

Geschäftsstellenleiter

Sven Rathmann 0 46 21 / 30 15 7-10

 

 Controlling / Risikomanagement / Kapitalanlagen / Finanzbuchhaltung

Jesper Barz 0 46 21 / 30 15 7-16

 

Mitgliederverwaltung

Anja Petersen 0 46 21 / 30 15 7-13

Finja Brassat 0 46 21 / 30 15 7-14

 

Rentenverwaltung / Vollstreckung

Angela Lembrecht 0 46 21 / 30 15 7-11

Rentenverwaltung / Neuanlagen

Manuela Birnbaum 0 46 21 / 30 15 7-15

    

Immobilienverwaltung

Harry Müller  0 46 21 / 30 15 7-22

Ines Mohr  0 46 21 / 30 15 7-21

 

 

 

Mitgliederversammlung weiter einklappen

Die Mitgliederversammlung ist neben dem Verwaltungsausschuss ein Organ des Versorgungswerkes, die aus den Mitgliedern des Versorgungswerkes besteht.

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie muss einberufen werden, wenn der Verwaltungsausschuss oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangen.

Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses oder seinen Stellvertreter unter schriftlicher Bekanntgabe der Tagesordnung; eine Ladungsfrist von mindestens drei Wochen ist einzuhalten.

In die Tagesordnung sind Anträge von Mitgliedern aufzunehmen, die von mindestens zehn Mitgliedern beim Versorgungswerk mit einer Frist von mindestens zwei Wochen gestellt worden sind.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Die Mitgliederversammlung beschließt über die

1. Änderung der Satzung,

2. Wahl oder Abberufung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsausschusses,

3. Feststellung des Jahresabschlusses,

4. Entlastung des Verwaltungsausschusses,

5. Änderung der Versorgungsleistungen sowie die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlagen gemäß §13 Abs. 2 sowie sonstige Verbesserungen der Versorgungsleistungen nach §29 Abs. 4 und die Anpassung der laufenden Renten nach §29 Abs. 5,

6. Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Wirtschaftsprüfer und ein Prüfungsassistent darf maximal sechs Jahre lang an der Prüfung von Jahresabschlüssen des Versorgungswerkes mitwirken.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nach Absatz 1 Nr. 1 und 5 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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Verwaltungsausschuss weiter einklappen

Der Verwaltungsausschuss leitet das Versorgungswerk. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Er besteht aus sieben Mitgliedern, von denen fünf dem Versorgungswerk angehören müssen.

Die Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist ehrenamtlich.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Dirk Unrau, Rechtsanwalt u. Notar, Kiel – Vorsitzender

Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt u. Notar, Kiel – Stellvertretender Vorsitzender

Peter Christian Felst, Rechtsanwalt, Hamburg – Stellvertretender Vorsitzender

Nicole Rougemont, Rechtsanwältin, Lübeck - Mitglied des Verwaltungsausschusses

Jan Petersen, Rechtsanwalt, Glücksburg - Mitglied des Verwaltungsausschusses

Philipp Andrews, Senior Director/ Institutionelle Kunden HEP Kapitalverwaltung AG, Hamburg - Mitglied des Verwaltungsausschusses

Carsten Mumm, Direktor bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg – 
Mitglied des Verwaltungsausschusses

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Bankverbindung weiter einklappen

 

M.M. Warburg & CO

IBAN: DE19 2012 0100 1018 1627 60
BIC: WBWC DE HH XXX

 

 

Hypovereinsbank AG Schleswig

IBAN: DE41 2003 0000 0060 5333 98
BIC: HYVE DE MM300

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